Neu sind die erwarteten Windstärken ausschlaggebend. Aus Vorsichtsmeldung wurde Starkwindwarnung.

 

Bisher waren die Unterschiede zwischen Vorsichtsmeldung und Sturmwarnung nur von der Wahrscheinlichkeit des Eintretens und vom Zeitfaktor abhängig. Bei beiden Warnungen konnten die gleichen Windstärken erwartet werden. Neu werden die beiden Warnungen anhand der erwarteten Windstärkenunterschieden.

Starkwindwarnung

Aus der Vorsichtsmeldung wurde die Starkwindwarnung.  Die Meldung wird ausgelöst, wenn Windböen von 25 bis 33 Knoten (ca. 46–61 km/h) erwartet werden.

Sturmwarnung

Werden Windböen von über 33 Knoten (ca. 61 km/h) erwartet, wird die Sturmwarnung einngeschaltet.

Auf dem Vierwald­stättersee, Sempachersee und Hallwilersee ist das Ziel, die Warnungen ca. 1 Stunde vor dem Eintreten des Ereignisses auszulösen und sie bis zum Ende des Ereignisses anzuzeigen. Es gibt aber immer kurzfristige Wetter­entwicklungen, besonders Sommergewitter, welche nicht frühzeitig erkannt werden können und unerwartet eintreffen. Der Schiffsführer ist also nicht von der Pflicht enthoben, die Wetter­entwicklung zu beobachten und allenfalls Massnahmen zu treffen.

Sobald die Warnung beginnt (egal ob Starkwind­warnung oder Sturmwarnung) darf kein Boot mehr ausfahren und alle Boote auf dem Wasser kommen sofort zurück oder bringen sich am Ufer in Sicherheit.

Wetterinformationen

Es empfiehlt sich, dass jeder Ruderer, der nicht an einem offiziellen Training aufs Wasser geht, sich über die Wetterlage und die Wetterentwicklung zu informieren. Im Zeitalter von Smartphone ist das ja ziemlich einfach und wir empfehlen www.wetteralarm.ch.

Für Wetteralarm gibt es ein App, das einem über die einzelnen Gefahrenstufen und Gefahrenarten informiert.